+++ Streitwert Berufung +++
BGH - OLG München LG München I
6.7.2010
XI ZB 40/09
a) Die nach dem Interesse des Klägers zu bemessende Berufungsbeschwer bei der Beseitigung bzw. Abänderung einer Zug-um-Zug-Verurteilung richtet sich in der Regel nach dem Zeit- und Kostenaufwand, der ihm bei der Erfüllung des Gegenanspruchs entsteht.
b) Bei der Beurteilung der Berufungsbeschwer kommt dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs neben dem Antrag auf eine Zug-um-Zug-Verurteilung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung nicht zu.
ZPO § 511 Abs. 2
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=27611
+++ Einstweilige Verfügung Geschäftsgebühr Nr.2300 +++
BGH - LG Hamburg - AG Hamburg
4.2.2010
I ZR 30/08
Die für ein Abschlussschreiben (Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung) entstehende Geschäftsgebühr ist im Allgemeinen auf der Grundlage von Nr. 2300 RVG VV zu berechnen.
RVG VV Nr. 2300
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=27555
+++ Verwaltungsrecht Streitwert +++
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
22.6.2010
12 OA 12/10
Streitwert: Vorbescheid; Streitwert: Windenergieanlage
Zum Streitwert im Vorbescheidsverfahren für eine Windenergieanlage
Streitwertkatalog Nr. 9.1.8
Streitwertkatalog Nr. 9.2
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung:
http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=27552
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